Allgemeine Geschäftsbedingungen
Title of the image box
Integer posuere erat a ante venenatis dapibus posuere velit aliquet. Cras mattis consectetur purus sit amet fermentum.
Allgemeine Leistungsbedingungen Drohnenflug
Geltungsbereich
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Alle unseren AGB entgegenstehenden oder von ihnen abweichenden Bedingungen erkennen wir nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung unsererseits an. Unsere AGB verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
- Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht umgehend nach Zugang der neuen Version widerspricht.
Vertragsabschluss
- Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung annehmen können. Alle durch uns abgegebenen Angebote sind freibleibend.
Leistungen
- Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Standardbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
- kein Flug bei Regen, Niesel, Nebel oder Schneefall
- kein Flug bei Windstärken über 40 km/h
- kein Flug ohne Sichtkontakt zur Flugdrohne (Sichtflug nach VFR-Regeln)
- maximale Flughöhe 150 m
- maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 m
- Flugzeit je Flug ca. 10 Minuten
- kein Überflug von Personen
- kein Überflug von Sperrgebieten und Grenzgebieten
- kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
- kein Überflug zu Zwecken der Spionage
- Mündliche Zusagen unsererseits bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
- Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Wir dürfen sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
Zahlungen, Aufrechnung
- Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bild-, Video- oder Tondaten sofort fällig ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z.B. Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung abgerechnet und sind ebenfalls nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Stornierung eines Auftrags wird das wie folgt gestaffelte Ausfallhonorar fällig:
- bis 6 Tage vor Auftragstermin 25% netto des Honorars
- bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
- bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
- bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.
Mängel
- Bild-, Video und Tonmaterial wird mit den in der Auftragsbestätigung bezeichneten technischen Geräten (Kameras etc.) erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben entsprechend die zu erwartende und technisch mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollten Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Haftung
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schlussbestimmungen
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 04.10.2016
Title of the image box
Integer posuere erat a ante venenatis dapibus posuere velit aliquet. Cras mattis consectetur purus sit amet fermentum.
Interesse geweckt ?
Besuchen Sie die Galerien im Portfolio
Was kostet das ? Jeder Flugeinsatz ist einmalig und abhängig von Ihren persönlichen Vorstellung im Aufwand ab zu schätzen und zu besprechen. Nach Anfrage und Beschreibung Ihrer Wünsche unterbreiten wir gerne ein individuell zu geschnittenes Angebot.
Der kurze Weg zum Luftbild
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an !